AGBs / Wettkampfbedingungen MiniSpatzen Triathlon
§1 Allgemeines
- Der „MiniSpatzen Triathlon“ (Veranstaltung) ist eine Veranstaltung des SSV Ulm 1846 – Triathlonabteilung vertreten durch den Vorstand Willy Götz (Präsident), Norbert Plogmann (Vizepräsident), Otmar Hirschmann (Vizepräsident), Stadionstraße 17, 89073 Ulm. E-Mail: Triathlon(at)ssvulm1846.de
- Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung des vorliegenden Reglements.
- Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Umweltschutz, Wetterlage) – auch noch zeitlich kurz vor Beginn – die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.
- Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Rennregeln Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
- Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten).
§2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit
- Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 8 Jahren bis 15 Jahren zum Zeitpunkt des Starts. Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) erfolgen, der/ die damit seine/ ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklärt/en und damit diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung umfänglich anerkennen.
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt.Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Ausdauerwettbewerb handelt, der im Modus Swim & Run (Disziplinen Schwimmen und Laufen) ausgetragen wird. Die Schwimmstrecken betragen je nach Jahrgang zwischen 50m und 400m und die Laufstrecken zwischen 500m und 2000m. Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen.
- Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen.
- Teilnahmevoraussetzung im Hinblick auf jeden Teilnehmer ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung sowie einer offiziellen Startnummer der Veranstaltung. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite der Teilnehmerbekleidung getragen werden.
§3 Strecke
- Geschwommen wird im Schwimmbad des SSV Ulm 1846. Nach dem Schwimmen geht es zur Wechselstelle hinter dem Schwimmbecken, von dort sind dann eine oder mehrere Runden auf der Gänswiese zu absolvieren, bevor es auf die Zielgerade auf die Liegewiese neben dem SSV Schwimmbad geht.
- Schüler C (Jahrgang 2013/2014): Schwimmen 50m - Laufen 500m
- Schüler B (Jahrgang 2011/2012): Schwimmen 100m - Laufen 1000m
- Schüler A (Jahrgang 2009/2010): Schwimmen 200m - Laufen 1.500m
- Jugend B (Jahrgang 2007/2008): Schwimmen 400m - Laufen 2.000m
- Jeder Teilnehmer muss aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierungen jeglicher Art und die eingreifende Unterstützung von anderen Personen führen zur Disqualifikation. Ausgenommen davon ist die Hilfe bei Notlagen. Diese ist obligatorisch.
- Kinder mit Handicap sind natürlich herzlich willkommen. Eine Anpassung der Strecke an die körperlichen Fähigkeiten ist möglich, muss aber bis zum Anmeldeschluss mit dem Veranstalter abgeklärt werden.
§4 Zeitnahme
- Die Zeitnahme erfolgt elektronisch mittels Chip durch die Firma time2finish GbR. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin erhält einen Chip und ist verpflichtet, den Chip während des Wettkampfs mittels Klettband bei sich zu tragen und nach dem Rennen an die time2finish GbR zurückzugeben. Für einen nicht abgegebenen Chip berechnet der Veranstalter 30,00€, die vom Teilnehmer/ der Teilnehmerin zu erstatten sind. Ohne Chip ist keine Zeitmessung bzw. überhaupt keine Erfassung des Teilnehmers möglich.
- Ende des Rennens:
- wenn der letzte Teilnehmer die Ziellinie überquert hat, endet die Veranstaltung,
- wenn ein Teilnehmer disqualifiziert wird oder
- wenn ein Teilnehmer das Rennen aus eigener Entscheidung beendet.
§5 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung
Die Veranstaltung findet auf nicht öffentlichen Wegen und Wiesen statt, dennoch sind folgende grundlegende Verhaltensregeln einzuhalten:
- Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Fairness geht vor!
- Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge (z.B. Verpflegungsverpackungen) wegzuwerfen oder fallenzulassen. Unbeabsichtigte Zuwiderhandlungen werden beim ersten Mal mit einer Verwarnung geahndet. Im Wiederholungsfall erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung.
- Umweltbeeinträchtigungen jeder Art, sind zu unterlassen und werden mit Disqualifikation geahndet werden.
- Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird im Ziel für angemessen ausreichende Verpflegung sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.
- Die Mindestbekleidung beim Laufen sind Einteiler oder Oberteil und Hose.
§6 Haftung
- Durch die Anmeldung wird die Aufsichtspflicht des/ der Erziehungsberechtigten während des Wettkampfes nicht auf den Veranstalter übertragen. Die Veranstaltung findet auf einem eingezäunten Gebiet statt und der Veranstalter wird offensichtliche Gefahrenquellen beseitigen, denn die eigene Abwesenheit des Erziehungsberechtigten von der Veranstaltung entbindet ihn nicht von seiner Aufsichtspflicht.
- Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
- Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.
- Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
- Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
- Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
§7 Anmeldung, Zahlung, Startplatz-Übertragung und Finisher-Schutz
- Die Anmeldung und Zahlung erfolgt über die Firma time2finish GbR.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Es erfolgt keine Rückerstattung der Meldegebühr, es sei denn die Absage der Veranstaltung oder der Veranstaltungsabbruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.
- Es ist jedoch möglich bis zum Tag vor der Veranstaltung den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen.
§8 Datenschutz und Medienrechte
Die Bereitstellung der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich.
Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme am MiniSpatzen Triathlon ist Bestandteil dieser Allgemeinen Wettkampfbestimmungen.
Die Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.